- Nein, so pauschal kann man die Frage nicht beantworten.
- Die Lehrkräfte privater und staatlicher Studienkollegs könnten gleichsam gut qualifiziert und engagiert sein.
- Allerdings haben in der Regel nur die staatlichen Studienkollegs das Recht die Feststellungsprüfung abzunehmen und das FSP-Zeugnis auszustellen.